Transparentes Modell

So rechnet der Kalte Progression Rechner.

Eine bewusst vereinfachte Vergleichsrechnung mit dem Einkommensteuertarif 2026 – keine Lohnsteuer- oder Steuerbescheid-Simulation.

01 / BEGRIFF

Was das BMF unter kalter Progression versteht.

Das Bundesministerium der Finanzen bezeichnet damit den Anstieg des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes, der auf Einkommenserhöhungen zurückgeht, die lediglich den Preisanstieg ausgleichen. Das Realeinkommen bleibt dabei unverändert, die durchschnittliche Steuerbelastung steigt jedoch.

02 / EINGABEWERT

Warum der Rechner das zvE braucht.

Der Tarif nach § 32a EStG wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Bruttolohn, steuerpflichtige Einkünfte und zvE sind nicht dasselbe. Das zvE steht im Einkommensteuerbescheid und berücksichtigt bereits verschiedene steuerliche Abzüge. Eine Gehaltserhöhung lässt sich deshalb nicht ohne weitere Angaben exakt in ein neues zvE übersetzen.

03 / TARIF 2026

Die fünf Tarifzonen.

bis 12.348 €Grundfreibetrag · 0 €
12.349–17.799 €erste Progressionszone
17.800–69.878 €zweite Progressionszone
69.879–277.825 €42-%-Zone
ab 277.826 €45-%-Zone

Das zvE und das Ergebnis der Tarifformel werden nach den gesetzlichen Rundungsregeln auf volle Euro abgerundet. Beim Splittingtarif wird die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen zvE berechnet und anschließend verdoppelt.

04 / MODELLIERTER EFFEKT

Der inflationäre Teil der Erhöhung.

Der Rechner betrachtet höchstens den Teil der nominalen Erhöhung, der die angenommene Inflation ausgleicht. Für dieses Kompensationseinkommen vergleicht er die tatsächliche Tarifsteuer mit jener Steuer, bei der der ursprüngliche Durchschnittssteuersatz konstant bliebe. Die Differenz wird als modellierter Anteil kalter Progression ausgewiesen.

ESt(Kompensationseinkommen)ESt(Ausgang) × Wachstumsfaktor

Liegt die nominale Erhöhung über der Inflation, gehört der darüber hinausgehende Teil zur real gestiegenen steuerlichen Leistungsfähigkeit und wird nicht als kalte Progression bezeichnet.

05 / GRENZEN

Was die Rechnung nicht abbildet.

Der Vergleich hält den Tarif 2026 konstant. Er misst damit den Progressionseffekt innerhalb dieses Tarifs, nicht die tatsächliche Entlastung oder Mehrbelastung gegenüber einem anderen Steuerjahr. Tarifverschiebungen des Gesetzgebers, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherung, Progressionsvorbehalt, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und weitere individuelle Regeln bleiben außen vor.

06 / AMTLICHE QUELLEN

Rechts- und Datenstand 24. Juli 2026.